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Zögern Sie nicht, eine E-Mail zu schreiben, falls noch Fragen offen bleiben

  • Warum kann meine Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen?
    Für die Psychotherapie n.d. Heilpraktikergesetz gilt weiterhin, dass es keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, so dass Sie i.d.R. Selbstzahler sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Wenn die Psychotherapie allein der Paarberatung dient, ist sie auch keine Leistung der Krankenversicherung.
  • Wie kann ich die Therapiekosten von der Steuer absetzen?
    Aufwendungen für Heilpraktiker gehören zu den „Arztkosten“ (wie auch z.B. Aufwendungen für: Logopäden, Psycho- oder Physiotherapeuten). Das entrichtete Honorar für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen kann in der Steuererklärung als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist die individuelle Belastungsgrenze (zumutbare Belastung). Diese hängt von der Höhe deiner Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl der eigenen Kinder ab.
  • Werden meine Daten und Aussagen vertraulich behandelt?
    Ja! Alle Aussagen die in der Therapie getätigt und Daten die gesammelt werden, werden streng vertraulich behandelt. Zudem müssen Patientenakten 10 Jahre lang gesichert gespeichert werden. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Behandlungsvertrag.
  • Wie viele Sitzungen brauche ich?
    Je nach Erkrankung oder Problemstellung sind bei der Einzeltherapie 5-25 Sitzungen üblich. Bei der Paartherapie finden üblicherweise 3-13 Termine statt, bevor kein Bedarf mehr besteht. Die Quantität variiert jedoch stark und ist auch von der aktiven Mitarbeit der einzelnen Patienten und Klienten abhängig.
  • Gibt es ein Mindestalter für die Therapie?
    Ja. Ich behandle Patienten ab 16 Jahren mit dem Einverständnis von mindestens einem Elternteil.
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